Warum eine Holding-Struktur für Handwerksbetriebe sinnvoll sein kann
Holding-Strukturen sind nicht nur etwas für große Konzerne. Auch wachsende Handwerksbetriebe können von einer Holding profitieren – etwa bei Haftung, Steuern, Investitionen, Wachstum und Unternehmensnachfolge. Dieser Fachbeitrag erklärt, wann eine Holding-Struktur im Handwerk sinnvoll sein kann.
Was ist eine Holding-Struktur – kurz erklärt
Unter einer Holding-Struktur versteht man in der Praxis regelmäßig eine Gesellschaft, meist eine GmbH, die Anteile an einer oder mehreren operativen Tochtergesellschaften hält und damit Beteiligungen bündelt. (1)
Die Holding kann dabei als reine Finanzholding lediglich Gesellschafterrechte wahrnehmen oder als Führungsholding aktiv zentrale Leistungen wie Management, Rechnungswesen oder Beratung gegenüber den Tochtergesellschaften erbringen. (1)
Holdingmodelle haben sich branchenübergreifend, insbesondere in mittelständischen Unternehmensgruppen, als Instrument zur steuerlichen und strukturellen Optimierung etabliert. (2)
Für Handwerksbetriebe lassen sich diese Überlegungen übertragen, da vergleichbare betriebswirtschaftliche und steuerliche Fragestellungen wie bei Produktionsunternehmen und anderen Dienstleistern auftreten. (3)
Typische Ziele einer Holding im Handwerk
Fachliteratur und Praxis beschreiben Holdingstrukturen als gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens – insbesondere mit Blick auf Ertragsteuern sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. (4)
Gleichzeitig werden Holdingstrukturen als flexibles Gestaltungsinstrument für Konzern- und Unternehmensgruppen bewertet, bei denen die Rechtsformwahl von Holding und Tochtergesellschaften gezielt genutzt wird. (5)
Für Handwerksbetriebe stehen dabei typischerweise folgende Ziele im Vordergrund:
- Haftungs- und Risikostruktur verbessern: Die Trennung zwischen Vermögens-Holding und operativen Gesellschaften kann eine Haftungsabschirmung der Gesellschafter von der Holding sowie der Holding von den Tochtergesellschaften ermöglichen. (5)
- Steuerliche Belastung steuern: Durch eine geschickte Aufteilung der Aktivitäten auf Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften lassen sich Entnahmen und Thesaurierung gezielter kombinieren. (6)
- Unternehmensnachfolge erleichtern: Holdingstrukturen werden ausdrücklich als übliches Mittel der steuerlich optimierten Unternehmensnachfolge beschrieben, da sie die Bündelung und Übertragung von Anteilen erleichtern. (4)
- Wachstum und Filialisierung abbilden: Mehrere operative Handwerks-GmbHs, etwa nach Gewerken oder Regionen getrennt, können über eine zentrale Holding gesteuert und finanziert werden. (5)
- Familienvermögen strukturieren: Familienholdings können helfen, Vermögen über Generationen zu ordnen und steuerlich planbar zu übertragen. (7)
Steuerliche Vorteile einer Holding-Struktur
Thesaurierung von Gewinnen in der Kapitalgesellschaft
Die Trennung der unternehmerischen Aktivitäten zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften erlaubt es, Gewinne aus dem Personenunternehmen zu entnehmen, während Gewinne in der Kapitalgesellschaft gezielt thesauriert werden können. (6)
Dadurch kann die günstige Gewerbesteueranrechnung des Personenunternehmens genutzt werden, während in der Kapitalgesellschaft Gewinnstau zur Finanzierung von Investitionen aufgebaut wird, ohne dass sofort eine volle Ausschüttungsbesteuerung eintritt. (6)
Für Handwerksbetriebe mit hohen Investitionen, etwa in Fuhrpark, Maschinen oder Immobilien, kann diese Kombination aus Entnahmeflexibilität und Thesaurierungskraft besonders interessant sein. (7)
Steueroptimierte Strukturierung von Beteiligungen
Holdingstrukturen werden in der Praxis regelmäßig durch einen qualifizierten Anteilstausch gestaltet. Dieser kann es ermöglichen, Anteile an Kapitalgesellschaften steuerneutral in eine neu gegründete oder bestehende Holding einzubringen. (8)
Hierbei wird auf Antrag ein Bewertungswahlrecht genutzt, mit dem Beteiligungen ohne sofortige Versteuerung in die Holding übertragen werden können, sofern insbesondere eine mehrheitsvermittelnde oder mehrheitsverstärkende Beteiligung an der operativen Gesellschaft erreicht wird. (8)
Für Handwerksbetriebe, die bereits in der Rechtsform der GmbH geführt werden, eröffnet dies die Möglichkeit, die bestehende GmbH in eine Holding-Struktur einzubringen, ohne den laufenden Betrieb steuerlich zu belasten. (8)
Ertragsteuerliche Optimierung und Finanzierung
In der Fachliteratur zur Unternehmensnachfolge wird die Schaffung von Holdingstrukturen vor allem unter ertragsteuerlichen Gesichtspunkten analysiert. Dabei spielen insbesondere Anteilstausch und Sperrfristen eine wichtige Rolle. (4)
Für kapitalintensive Handwerksunternehmen kann eine Holding beispielsweise als zentrale Finanzierungsgesellschaft auftreten und Investitionen in verschiedene operative Gesellschaften bündeln. (7)
Erbschaft- und Schenkungsteuer im Blick behalten
Bei Holdingstrukturen im Rahmen der Unternehmensnachfolge spielen neben der Ertragsteuer regelmäßig auch erbschaft- und schenkungsteuerliche Aspekte eine Rolle. Dazu zählen etwa Begünstigungen nach §§ 13a ff. ErbStG, junges Verwaltungsvermögen und Finanzmittelquoten. (9)
Umstrukturierungen im Zuge einer Holdingbildung können die Zusammensetzung des begünstigungsfähigen Unternehmensvermögens beeinflussen und damit für die spätere Verschonung entscheidend sein. (9)
Für Handwerksfamilien mit erheblichem Betriebsvermögen kann eine frühzeitig geplante Holding die Voraussetzung schaffen, die Unternehmensnachfolge steuerlich möglichst begünstigt zu gestalten. (4)
Organisatorische und betriebswirtschaftliche Vorteile
Holdingstrukturen werden zunehmend als Instrument der Konzern- und Gruppenorganisation gesehen. Dabei wird die Wahl von Holding- und Tochterrechtsformen nicht nur steuerlich, sondern auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen getroffen. (5)
Der Einsatz einer Führungsholding mit zentralen Management- und Servicefunktionen, etwa Rechnungswesen, Controlling, IT oder Personal, kann die Steuerung mehrerer Handwerksbetriebe effizienter und transparenter machen. (1)
Gerade im Handwerk ist eine aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertung nach Standorten, Produkten oder Gewerken ein wichtiges Steuerungsinstrument. Fachbeiträge zeigen, dass dies gleichermaßen für Produktionsunternehmen, Handwerker und sonstige Dienstleister relevant ist. (3)
Eine Holding-Struktur erleichtert es, solche Auswertungen über mehrere Betriebe hinweg zu konsolidieren und ein professionelles Controlling aufzubauen. (3)
Rechtsformwahl: Welche Holding passt zum Handwerksbetrieb?
Die Rechtsformwahl bei der Holdinggestaltung ist ein eigener Gestaltungsbaustein. Häufig wird aus steuerlichen Gründen die Kombination „Holding als Kapitalgesellschaft, Tochtergesellschaften als Personen- oder Kapitalgesellschaften“ empfohlen. (5)
Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass die Holding aus Gründen der Ausschüttungsbelastung vorteilhaft als Kapitalgesellschaft, insbesondere als GmbH, ausgestaltet wird. Bei Tochtergesellschaften können je nach Zielsetzung Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften steuerlich günstiger sein. (5)
Für Handwerksbetriebe bieten sich in der Praxis vor allem folgende Konstellationen an:
- Holding-GmbH mit Handwerks-GmbH als Tochter: Typische Struktur für gewerblich geprägte Handwerksunternehmen mit klarer Haftungsabschirmung. (5)
- Holding-GmbH mit GmbH & Co. KG als operativer Einheit: Interessant, wenn aus ertragsteuerlichen Gründen eine Personengesellschaftsstruktur mit Mitunternehmerstellung gewünscht ist. (5)
- Familienholding: Ein mögliches Modell, um Vermögen und Unternehmensbeteiligungen einer Unternehmerfamilie strukturiert zu bündeln. (7)
Welche Struktur im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Größe, Investitionsbedarf, Risikoexposition und Nachfolgeplänen des jeweiligen Handwerksbetriebs ab. (7)
Chancen und Grenzen von Holding-Strukturen
Beiträge aus der Beratungspraxis zeigen, dass Holdingmodelle zwar oft mit dem Ziel „Steuern sparen“ diskutiert werden, ihre eigentliche Stärke aber in der strukturierten Zieldefinition und der darauf abgestimmten Unternehmensarchitektur liegt. (7)
Entscheidend ist daher nicht, eine Holding-Struktur um ihrer selbst willen zu errichten. Vielmehr sollten zunächst die unternehmerischen Ziele definiert werden – etwa Wachstum, Risikosteuerung, Nachfolge oder Finanzierung. Erst danach sollte geprüft werden, ob eine Holding hierfür das geeignete Instrument ist. (7)
Gleichzeitig sind Holdingstrukturen steuerlich und rechtlich komplex. Sperrfristen, ertragsteuerliche Besonderheiten und die Behandlung von Verwaltungsvermögen müssen sorgfältig berücksichtigt werden. (9)
Bei Gestaltungen während erbschaft- und schenkungsteuerlicher Behaltensfristen sind insbesondere Anteilstauschvorgänge genau darauf zu prüfen, ob sie nachteilige steuerliche Folgen, etwa eine Nachsteuer, auslösen können. (10)
Wir prüfen gemeinsam, ob eine Holding-GmbH, Familienholding oder andere Unternehmensstruktur für Ihren Handwerksbetrieb sinnvoll ist.
Fazit für Handwerksunternehmer
Holdingstrukturen sind ein etabliertes Instrument zur Kombination von Haftungsabschirmung, steuerlicher Optimierung und professioneller Unternehmenssteuerung. Damit können sie auch für wachsende Handwerksbetriebe interessant sein. (5)
Besonders relevant wird eine Holding-Struktur, wenn mehrere Standorte, Gewerke oder Gesellschaften bestehen oder eine strukturiert geplante Unternehmensnachfolge ansteht. (4)
Die konkrete Ausgestaltung, etwa als GmbH-Holding, GmbH & Co. KG, Organschaft oder Familienholding, sollte sich konsequent an den Zielen des Betriebs und der Unternehmerfamilie orientieren und die einschlägigen steuerlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere Ertragsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie mögliche Sperrfristen. (7)
Eine spezialisierte steuerliche Strukturberatung für Handwerksbetriebe kann auf Basis dieser Leitlinien ein individuelles Holdingkonzept entwickeln, das sowohl die betrieblichen Anforderungen als auch die private Vermögens- und Nachfolgeplanung der Inhaber abbildet. (4)
Quellen
- 2022 | Ott, Hans | Aufsatz | Errichtung einer Holding durch qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG | Stbg 2022, 374-379
- 2001 | Dieter Endres, Pia Dorfmüller | Aufsatz | Holdingstrukturen in Europa | PISTB 2001, 94-103
- 2016 | Marx, Franz Jürgen; Diering, Fabian | Aufsatz | Die standort- und produktbezogene BWA | Stbg 2016, 163
- 2025 | Matthias Meyer, Akram Juja | Aufsatz | Holdingstrukturen in der Unternehmensnachfolge | ErbStB 2025, 12-17
- 2016 | Bernhard Janssen | Aufsatz | Die Rechtsformwahl bei der Holdinggestaltung | NWB 2016, 582-590
- 01.12.2004 | Korn/Strahl | Kommentierung | Erwägungen zur Unternehmensstruktur und Rechtsformwahl | Korn/Carlé/Stahl/Strahl, Einkommensteuergesetz | 167. Ergänzungslieferung, April 2026
- 2024 | Stefan Heins | Aufsatz | Unternehmenssicherung in der Land- und Forstwirtschaft | AgrB 2024, 249-255
- 01.09.2024 | Ott | Handbuch | Steueroptimierte Unternehmensveräußerung unter Nutzung des Holdingmodells | Handbuch Mittelständische Unternehmen | 175. Ergänzungslieferung, April 2026
- 2025 | Akram Juja, Matthias Meyer | Aufsatz | Holdingstrukturen in der Unternehmensnachfolge | ErbStB 2025, 83-90
- 2014 | Thomas Nachtsheim, Michael Ferdinand | Aufsatz | Umwandlungsvorgänge während der erbschaft-/schenkungsteuerlichen Behaltensfristen des § 13a Abs. 5 ErbStG | StuB 2014, 171-178